Pflegebox: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis 42 Euro im Monat

Wer seine Eltern zu Hause pflegt, braucht jeden Tag Dinge wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Die Pflegekasse zahlt dafür einen festen Betrag im Monat. Viele Familien lassen sich diese Hilfsmittel bequem als Box nach Hause liefern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Gilt schon ab Pflegegrad 1, bei Pflege zu Hause.
  • Keine Zuzahlung für diese Verbrauchsprodukte.

Was gehört dazu?

Typische Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Schutzschürzen
  • Mundschutz und FFP2-Masken

Welche Produkte genau erstattet werden, steht in einer offiziellen Liste der Pflegekassen, dem Pflegehilfsmittelverzeichnis. Inkontinenzprodukte wie Windeln für Erwachsene gehören meist nicht dazu, sie verordnet in der Regel der Arzt über die Krankenkasse. Mehr zu Inkontinenzhilfen

Wer bekommt das?

Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 1 bis 5, die zu Hause gepflegt werden, ob von Angehörigen oder einem Pflegedienst. Im Pflegeheim gibt es diese Leistung nicht, dort stellt das Heim die Hilfsmittel. Bei privat Versicherten ist die private Pflegeversicherung zuständig.

So bekommst du die Pflegehilfsmittel

Weg 1: Über einen Anbieter, der direkt abrechnet

Viele Anbieter liefern jeden Monat eine Box mit den Produkten nach Hause und rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Du stellst einmal einen Antrag bei der Pflegekasse deiner Eltern, also bei deren Krankenkasse. Meist hilft der Anbieter dabei. Achte darauf, dass der Anbieter mit der Pflegekasse zusammenarbeitet und dass du die Zusammenstellung der Box selbst wählen und ändern kannst.

Weg 2: Selbst kaufen und erstatten lassen

Du kannst die Produkte auch selbst in Apotheke oder Drogerie kaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse einreichen. Frag vorher bei der Pflegekasse nach, wie sie die Erstattung handhabt.

Darauf solltest du achten

  • Der Betrag gilt pro Monat. Nicht genutzte Beträge verfallen in der Regel.
  • Du kannst nur einen Anbieter gleichzeitig nutzen.
  • Lies vor der Bestellung, wie lange du an einen Anbieter gebunden bist und wie du kündigen kannst.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).