Kleine Hilfen machen im Pflegealltag oft einen großen Unterschied: Handschuhe und Desinfektionsmittel, ein Notrufknopf am Handgelenk, ein Handlauf an der Treppe. Vieles davon bezuschusst die Pflegekasse, sobald ein Pflegegrad vorliegt.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Ähnliches: Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 Euro im Monat, schon ab Pflegegrad 1. Viele Familien lassen sich diese Dinge als monatliche Box liefern. Mehr zur Pflegebox
Technische Pflegehilfsmittel
Dazu zählen zum Beispiel ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Technische Hilfsmittel stellt die Pflegekasse oft leihweise zur Verfügung. Wer volljährig ist, zahlt meist eine Zuzahlung von zehn Prozent, höchstens 25 Euro je Hilfsmittel. Mehr zum Hausnotruf
Umbau der Wohnung
Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause erleichtern oder erst möglich machen, zum Beispiel einen Treppenlift oder ein barrierearmes Bad, zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Mehr zu Treppenlift und Wohnungsumbau
Hilfsmittel von der Krankenkasse
Manches zahlt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse, zum Beispiel einen Rollator oder einen Rollstuhl, wenn der Arzt ihn verordnet. Frag im Zweifel einfach bei der Kasse nach. Pflege- und Krankenkasse sitzen unter einem Dach.
Tipp: Hilfsmittel im Gutachten
Bei der Begutachtung für den Pflegegrad empfiehlt die Gutachterin oder der Gutachter oft Hilfsmittel. Diese Empfehlungen gelten als Antrag, wenn ihr zustimmt. Achte deshalb beim Termin darauf, Schwierigkeiten im Alltag offen anzusprechen.
Quellen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld
- § 28a SGB XI: Leistungen bei Pflegegrad 1
- § 18c SGB XI: Hilfsmittelempfehlungen im Gutachten
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).