Ein Sturz, ein Schlaganfall, ein Anruf aus dem Krankenhaus: Oft beginnt die Pflege der eigenen Eltern von einem Tag auf den anderen. Gleichzeitig wartet die Arbeit. Diese Checkliste zeigt dir, was in den ersten Tagen wirklich wichtig ist, und in welcher Reihenfolge.
Ganz neu beim Thema? Die wichtigsten Begriffe wie Pflegegrad, Pflegekasse und Pflegegeld erklären wir einfach unter Pflegeversicherung einfach erklärt.
Das Wichtigste in Kürze
- Du darfst bis zu 10 Arbeitstage von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege zu organisieren.
- Für diese Tage gibt es in der Regel Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse deiner Eltern.
- Stell den Antrag auf einen Pflegegrad so früh wie möglich. Leistungen gibt es frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird.
- Die Pflegekasse muss dir innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung anbieten.
Tag 1 und 2: Ruhe bewahren und Zeit verschaffen
1. Deinem Arbeitgeber Bescheid geben
Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, hast du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben. In dieser Zeit sollst du die Pflege organisieren oder selbst sicherstellen. Das nennt sich kurzzeitige Arbeitsverhinderung. Es gilt unabhängig davon, wie groß dein Betrieb ist.
Du musst deinem Arbeitgeber sofort sagen, dass du fehlst und wie lange voraussichtlich. Auf Nachfrage brauchst du eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Pflegefachperson. Frag am besten gleich beim Arzt danach.
2. Pflegeunterstützungsgeld beantragen
Zahlt dein Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt weiter, kannst du Pflegeunterstützungsgeld bekommen. Es beträgt in der Regel 90 Prozent deines ausgefallenen Nettogehalts und ist nach oben begrenzt.
- Den Antrag stellst du bei der Pflegekasse deines Vaters oder deiner Mutter, nicht bei deiner eigenen.
- Stell ihn unverzüglich und leg die ärztliche Bescheinigung bei.
- Der Anspruch gilt für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Kümmern sich mehrere Geschwister, teilt ihr euch diese zehn Tage.
Gut zu wissen: Diese Regeln gelten für Beschäftigte. Bist du selbstständig, hast du keinen Anspruch darauf.
3. Wenn deine Mutter oder dein Vater im Krankenhaus liegt
Sprich so früh wie möglich mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Er hilft bei der Frage, wie es nach der Entlassung weitergeht, und kann Anträge mit auf den Weg bringen. Liegt der Antrag auf einen Pflegegrad schon vor, kann die Begutachtung unter bestimmten Voraussetzungen direkt im Krankenhaus stattfinden, spätestens am fünften Arbeitstag nach Antragseingang.
Tag 2 bis 4: Die wichtigsten Anträge
4. Pflegegrad beantragen
Ruf bei der Pflegekasse an. Sie gehört zur Krankenkasse deiner Eltern, die Nummer steht auf der Versichertenkarte. Sag, dass du einen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen möchtest. Wichtig: Den Antrag stellt dein Vater oder deine Mutter selbst, oder du mit einer Vollmacht.
Warum so schnell? Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, nicht rückwirkend für die Zeit davor. Wie es danach weitergeht, erklären wir Schritt für Schritt in unserem Ratgeber Pflegegrad beantragen.
5. Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Nach deinem Antrag muss dir die Pflegekasse innerhalb von zwei Wochen einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein schicken. Auf Wunsch findet die Beratung bei deinen Eltern zu Hause statt. Nutze das unbedingt: Die Beraterin oder der Berater kennt die Angebote vor Ort und erstellt mit dir einen Plan.
Unabhängige Beratung bekommst du auch bei einem Pflegestützpunkt. Eine Suche nach Beratungsstellen in deiner Nähe bietet das Zentrum für Qualität in der Pflege. Kurzfristig hilft dir auch das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums unter 030 20 17 91 31.
Tag 4 bis 7: Den Alltag ordnen
6. Unterlagen in einen Ordner
- Versichertenkarte und Name der Krankenkasse
- Arztberichte, Entlassbrief aus dem Krankenhaus
- aktueller Medikamentenplan
- Vollmachten und Patientenverfügung, falls vorhanden
- Kontaktdaten von Hausarzt, Fachärzten und Pflegedienst
7. Vollmacht klären
Darfst du für deine Eltern bei der Pflegekasse, der Bank oder im Krankenhaus sprechen? Ohne Vollmacht wird es schnell schwierig. Frag nach, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Wenn nicht, lass euch dazu beraten, solange deine Mutter oder dein Vater noch selbst entscheiden kann. Was dazu gehört, erklären wir unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
8. Ein Pflegetagebuch beginnen
Schreib ab jetzt jeden Tag kurz auf, wobei deine Eltern Hilfe brauchen und wie lange es dauert: Aufstehen, Waschen, Essen, Medikamente, Arzttermine, nächtliche Unruhe. Das hilft dir später bei der Begutachtung für den Pflegegrad, weil du dann nichts vergisst.
9. Aufgaben in der Familie verteilen
Setzt euch zusammen, auch mit Geschwistern, die weiter weg wohnen. Wer übernimmt welche Tage? Wer kümmert sich um Anträge, wer um Einkäufe? Wer weit weg wohnt, kann oft gut Telefonate und Papierkram übernehmen.
10. Auf dich selbst achten
Die erste Woche ist ein Ausnahmezustand, die Pflege selbst ist oft ein Marathon. Plane von Anfang an Pausen für dich ein und nimm Hilfe an. Wer dauerhaft über seine Grenzen geht, kann irgendwann niemandem mehr helfen.
Deine Checkliste zum Abhaken
- Arbeitgeber informiert, ärztliche Bescheinigung besorgt
- Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse der Eltern beantragt
- Antrag auf Pflegegrad gestellt
- Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt kontaktiert
- Sozialdienst im Krankenhaus angesprochen (falls zutreffend)
- Ordner mit allen Unterlagen angelegt
- Vollmacht geklärt
- Pflegetagebuch begonnen
- Aufgaben in der Familie verteilt
- Eine Pause für dich eingeplant
Quellen
- § 2 Pflegezeitgesetz: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 45 SGB V: Höhe der Leistung (gilt entsprechend)
- § 33 SGB XI: Leistungen auf Antrag
- § 7b SGB XI: Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen
- § 18a SGB XI: Verkürzte Begutachtungsfristen
- Wege zur Pflege (Bundesfamilienministerium), mit Pflegetelefon
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).