Deine Mutter ist gestürzt, dein Vater kommt morgen aus dem Krankenhaus, und niemand weiß, wie es weitergeht. Für genau diese Situation gibt es die kurzzeitige Arbeitsverhinderung: bis zu zehn Arbeitstage, um die Pflege zu organisieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 10 Arbeitstage Freistellung bei einer akuten Pflegesituation.
- Gilt in jedem Betrieb, ohne Ankündigungsfrist.
- Statt Gehalt gibt es in der Regel Pflegeunterstützungsgeld, meist 90 Prozent des Nettogehalts.
- Der Antrag geht an die Pflegekasse des Angehörigen.
Wer hat Anspruch?
Alle Beschäftigten, also Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende und Menschen, die ähnlich abhängig wie Angestellte arbeiten, zum Beispiel in Heimarbeit. Die Betriebsgröße spielt keine Rolle. Selbstständige haben keinen Anspruch.
Es muss um einen nahen Angehörigen gehen. Dazu zählen unter anderem Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern und Großeltern, aber auch Partner, Geschwister und Kinder.
Der Angehörige muss pflegebedürftig sein oder es voraussichtlich werden. Ein Pflegegrad muss noch nicht feststehen.
Wofür sind die 10 Tage gedacht?
Die Freistellung ist für eine akut aufgetretene Pflegesituation gedacht. Du sollst in dieser Zeit die Pflege organisieren oder selbst sicherstellen, zum Beispiel:
- einen Pflegedienst suchen
- den Antrag auf einen Pflegegrad stellen
- die Wohnung vorbereiten, zum Beispiel ein Pflegebett aufstellen lassen
- die ersten Tage nach dem Krankenhaus selbst pflegen
So gehst du vor
- Arbeitgeber sofort informieren: Sag Bescheid, dass du fehlst und wie lange voraussichtlich. Eine Ankündigungsfrist gibt es nicht.
- Bescheinigung besorgen: Auf Nachfrage musst du eine ärztliche Bescheinigung oder eine Bescheinigung einer Pflegefachperson vorlegen. Sie bestätigt, dass dein Angehöriger pflegebedürftig ist und die Freistellung nötig war.
- Pflegeunterstützungsgeld beantragen: unverzüglich bei der Pflegekasse deines Angehörigen, mit der Bescheinigung.
Wie viel Geld bekommst du?
Dein Arbeitgeber muss in dieser Zeit nur dann weiterzahlen, wenn das in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag so geregelt ist. Sonst springt die Pflegekasse mit dem Pflegeunterstützungsgeld ein:
- in der Regel 90 Prozent deines ausgefallenen Nettogehalts,
- 100 Prozent, wenn du in den letzten zwölf Monaten eine Einmalzahlung wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hast,
- nach oben begrenzt durch einen gesetzlichen Höchstbetrag.
Wie oft geht das?
Das Pflegeunterstützungsgeld gibt es für bis zu zehn Arbeitstage pro Kalenderjahr. Kümmern sich mehrere Angehörige, etwa du und deine Geschwister, teilt ihr euch die zehn Tage für dieselbe Person.
Kündigungsschutz
Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung darf dir dein Arbeitgeber nicht kündigen. Nur in besonderen Ausnahmefällen kann eine Behörde eine Kündigung erlauben.
Wie du deinem Arbeitgeber am besten Bescheid gibst, mit Mustertext, liest du im Leitfaden für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Quellen
- § 2 Pflegezeitgesetz: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 5 Pflegezeitgesetz: Kündigungsschutz
- § 7 Pflegezeitgesetz: Begriffe, nahe Angehörige
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 45 SGB V: Höhe der Leistung (gilt entsprechend)
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).