Du willst für deine Eltern da sein, aber deinen Job nicht verlieren. Das Gesetz gibt dir dafür mehrere Möglichkeiten: von ein paar Tagen bis zu zwei Jahren, ganz oder teilweise. Hier siehst du auf einen Blick, was es gibt und was für dich passt.

Die vier Möglichkeiten
1. Kurzfristig freinehmen: bis zu 10 Arbeitstage
- Für eine akute Pflegesituation, zum Beispiel nach einem Sturz oder Krankenhausaufenthalt.
- Gilt in jedem Betrieb, egal wie groß.
- Kein Gehalt vom Arbeitgeber, dafür in der Regel Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse.
Mehr zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung
2. Pflegezeit: bis zu 6 Monate
- Du wirst ganz oder teilweise freigestellt, um deine Eltern zu Hause zu pflegen.
- Gilt bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 15 Beschäftigten.
- Ankündigung spätestens 10 Arbeitstage vorher in Textform (also schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief).
3. Familienpflegezeit: bis zu 24 Monate
- Du arbeitest weniger, aber mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Gilt bei Arbeitgebern mit in der Regel mehr als 25 Beschäftigten.
- Ankündigung spätestens 8 Wochen vorher in Textform (also schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief).
4. Begleitung in der letzten Lebensphase: bis zu 3 Monate
- Für die Begleitung eines nahen Angehörigen mit einer weit fortgeschrittenen, unheilbaren Erkrankung.
- Nachweis durch ein ärztliches Zeugnis.
Mehr zu Pflegezeit und Familienpflegezeit
Was für alle Freistellungen gilt
- Kündigungsschutz: Ab der Ankündigung, höchstens zwölf Wochen vor Beginn, bis zum Ende der Freistellung darf dir dein Arbeitgeber in der Regel nicht kündigen.
- Zinsloses Darlehen: Für Pflegezeit und Familienpflegezeit kannst du beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Es gleicht die Hälfte deines fehlenden Nettogehalts aus.
- Gesamtdauer: Pflegezeit und Familienpflegezeit zusammen dürfen für denselben Angehörigen höchstens 24 Monate dauern.
Kleiner Betrieb? Trotzdem fragen
Arbeitest du in einem Betrieb mit 15 oder weniger Beschäftigten, hast du keinen gesetzlichen Anspruch auf Pflegezeit. Du kannst aber eine Vereinbarung beantragen. Dein Arbeitgeber muss innerhalb von vier Wochen antworten und eine Ablehnung begründen.
Gut vorbereitet ins Gespräch
Viele Arbeitgeber sind verständnisvoller, als man denkt, wenn man offen und mit einem Plan kommt. Wie du das Gespräch angehst und welche Formulierungen helfen, liest du in unserem Leitfaden für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Quellen
- § 2 Pflegezeitgesetz: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 3 Pflegezeitgesetz: Pflegezeit und sonstige Freistellungen
- § 4 Pflegezeitgesetz: Dauer der Pflegezeit
- § 5 Pflegezeitgesetz: Kündigungsschutz
- § 2 Familienpflegezeitgesetz: Familienpflegezeit
- § 3 Familienpflegezeitgesetz: Zinsloses Darlehen
- Wege zur Pflege (Bundesfamilienministerium): Freistellung und Darlehen
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).