Vielen fällt es schwer, im Job über die Pflege der Eltern zu sprechen. Man will nicht unzuverlässig wirken. Dabei hilft ein offenes Gespräch meist beiden Seiten: Dein Arbeitgeber kann planen, und du musst nichts mehr verstecken.
Vor dem Gespräch
- Kläre, was du brauchst: ein paar freie Tage, weniger Stunden, andere Arbeitszeiten oder Homeoffice an bestimmten Tagen?
- Kenne deine Rechte: Lies vorher kurz nach, welche gesetzlichen Möglichkeiten du hast. Das gibt dir Sicherheit.
- Denk an die Übergabe: Wer kann deine Aufgaben übernehmen? Was muss vorher erledigt werden?
- Frag nach Angeboten im Betrieb: Manche Unternehmen haben Vereinbarungen zu Pflege und Beruf, flexible Arbeitszeiten oder Ansprechpartner. Frag beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung nach.
Im Gespräch
- Sag offen, was los ist: Details zur Krankheit deiner Eltern musst du nicht nennen. Es reicht zu sagen, dass ein Elternteil pflegebedürftig geworden ist.
- Komm mit einem Vorschlag: „Ich würde gern für sechs Monate auf 25 Stunden reduzieren, dienstags und donnerstags arbeite ich von zu Hause.“ Konkrete Vorschläge sind leichter zuzusagen als offene Fragen.
- Biete Lösungen an: Wie bleibst du erreichbar? Wie läuft die Übergabe?
- Halte das Ergebnis fest: Bitte um eine kurze schriftliche Bestätigung, besonders bei Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Dort ist eine schriftliche Vereinbarung ohnehin vorgeschrieben.
Mustertext: Kurzfristige Arbeitsverhinderung mitteilen
Bei einem akuten Pflegefall musst du deinem Arbeitgeber sofort Bescheid geben, zum Beispiel per E-Mail:
Betreff: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung nach § 2 Pflegezeitgesetz
Sehr geehrte Frau [Name], / Sehr geehrter Herr [Name],
mein Vater / meine Mutter ist plötzlich pflegebedürftig geworden. Um die Pflege zu organisieren, muss ich ab heute, [Datum], der Arbeit fernbleiben. Voraussichtlich werde ich bis einschließlich [Datum] fehlen.
Eine ärztliche Bescheinigung reiche ich gern nach.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Mustertext: Pflegezeit ankündigen
Pflegezeit musst du spätestens zehn Arbeitstage vorher in Textform ankündigen, also schriftlich, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Eine Unterschrift auf Papier ist dafür nicht nötig. Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vorher. Ein Beispiel:
Betreff: Ankündigung von Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz
Sehr geehrte Frau [Name], / Sehr geehrter Herr [Name],
hiermit kündige ich an, dass ich Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz in Anspruch nehmen möchte, um meine Mutter / meinen Vater zu Hause zu pflegen.
Zeitraum: vom [Datum] bis zum [Datum]
Umfang: [vollständige Freistellung] oder [teilweise Freistellung auf [Zahl] Stunden pro Woche]
Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit: [zum Beispiel Montag bis Mittwoch, jeweils 8 bis 14 Uhr]
Die Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit füge ich bei / reiche ich nach.
Ich freue mich über einen kurzen Termin, um die Übergabe meiner Aufgaben zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
[Dein Name]
Ersetze die Angaben in eckigen Klammern durch deine eigenen. Sind deine Pläne kompliziert, zum Beispiel weil du Pflegezeit und Familienpflegezeit kombinieren willst, lass dich vorher beraten, etwa beim Pflegetelefon oder deinem Betriebsrat.
Wenn es schwierig wird
Lehnt dein Arbeitgeber etwas ab, obwohl du einen Anspruch hast, bleib sachlich und bitte um eine schriftliche Begründung. Hilfe bekommst du beim Betriebsrat, bei deiner Gewerkschaft oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Quellen
- § 2 Pflegezeitgesetz: Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
- § 3 Pflegezeitgesetz: Pflegezeit, Ankündigung
- § 2a Familienpflegezeitgesetz: Ankündigung der Familienpflegezeit
Stand: Oktober 2026
Wichtig: Die Mustertexte sind Formulierungshilfen und ersetzen keine Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Arbeitgeber wende dich an den Betriebsrat, deine Gewerkschaft oder eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.