Mutter pflegen neben dem Job: So schaffst du beides

Von Andreas Stroms · Aktualisiert am

Deine Mutter schafft es allein nicht mehr, und du stehst voll im Job. Viele Töchter und Söhne fühlen sich da hin- und hergerissen. Eins vorweg: Du musst nicht alles selbst machen. Und kündigen musst du dafür auch nicht. Wir gehen mit dir Schritt für Schritt durch, wie du die Pflege organisierst, welche Hilfe es gibt und welche Rechte du im Job hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deine erste Adresse ist die Pflegekasse deiner Mutter. Das ist die Stelle, die die Leistungen der Pflegeversicherung bezahlt. Sie gehört immer zu ihrer Krankenkasse.
  • Beantrage so früh wie möglich einen Pflegegrad. Geld gibt es frühestens ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt.
  • In einem akuten Notfall darfst du bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit wegbleiben. Brauchst du länger, gibt es die Pflegezeit und die Familienpflegezeit.
  • Pflegen heißt nicht, alles selbst zu machen. Ein Pflegedienst, die Tagespflege und der Entlastungsbetrag können dir viel abnehmen.

Schritt 1: Den Pflegegrad beantragen

Fast alle Hilfen der Pflegeversicherung gibt es nur mit einem Pflegegrad. Das ist eine Stufe von 1 bis 5. Je mehr Hilfe deine Mutter im Alltag braucht, desto höher ist der Pflegegrad. Und desto mehr Leistungen bekommt sie.

Der Antrag geht an die Pflegekasse. Die musst du nicht lange suchen. Sie gehört immer zur Krankenkasse deiner Mutter, nicht zu deiner eigenen. Welche Krankenkasse das ist, steht auf ihrer Versichertenkarte. Meist reicht ein Anruf dort.

  • Offiziell stellt deine Mutter den Antrag selbst. Du darfst das für sie übernehmen, wenn du eine Vollmacht hast. Das ist ein Schreiben, mit dem sie dir erlaubt, für sie zu handeln.
  • Leistungen gibt es ab dem Monat, in dem ihr den Antrag stellt. Für die Zeit davor gibt es nichts. Schreib dir den Tag auf, an dem du angerufen oder geschrieben hast.
  • Danach kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu deiner Mutter nach Hause und schaut, wie viel Hilfe sie braucht. Bei gesetzlich Versicherten kommt diese Person meist vom Medizinischen Dienst. Der prüft das im Auftrag der Pflegekasse. Die Pflegekasse muss in der Regel spätestens 25 Arbeitstage nach dem Antrag entscheiden. Das sind ungefähr fünf Wochen.
  • Ist deine Mutter privat versichert? Dann geht der Antrag an ihre private Pflegeversicherung.

Wie der Besuch der Gutachterin oder des Gutachters abläuft und wie du dich gut darauf vorbereitest, erklären wir unter Pflegegrad beantragen: Schritt für Schritt.

Schritt 2: Die kostenlose Beratung nutzen

Nach dem ersten Antrag muss die Pflegekasse deiner Mutter innerhalb von zwei Wochen eine Pflegeberatung anbieten. Die kostet nichts. Wenn deine Mutter möchte, kommt die Beraterin oder der Berater zu ihr nach Hause. Ist sie einverstanden, kannst du dabei sein oder dich selbst beraten lassen. Zusammen schaut ihr, welche Hilfe es bei euch vor Ort gibt und was zu eurem Alltag passt.

Außerdem gibt es an vielen Orten einen Pflegestützpunkt. Das ist eine Beratungsstelle rund um die Pflege. Dort helfen dir Fachleute kostenlos und unabhängig weiter. Welche Stelle wofür zuständig ist, erklären wir unter Wer ist wofür zuständig?.

Schritt 3: Pflege und Job unter einen Hut bringen

Bist du angestellt, gibt dir das Gesetz mehrere Möglichkeiten, für deine Mutter da zu sein. Die gelten übrigens genauso für deine Schwiegermutter oder Stiefmutter.

Im Notfall: bis zu zehn Arbeitstage frei

Wird deine Mutter plötzlich pflegebedürftig, zum Beispiel nach einem Sturz oder einem Schlaganfall? Dann darfst du bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit wegbleiben, um die Pflege zu organisieren. Das gilt in jedem Betrieb, egal wie klein. Sag deinem Arbeitgeber sofort Bescheid und auch, wie lange du voraussichtlich fehlst. Dein Gehalt zahlt der Arbeitgeber in dieser Zeit meist nicht weiter. Dafür bekommst du in der Regel Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegekasse deiner Mutter. Das ersetzt einen Teil deines Lohns. Mehr zum kurzfristigen Freinehmen

Für längere Zeit: Pflegezeit und Familienpflegezeit

  • Pflegezeit: Bis zu sechs Monate ganz oder teilweise frei. Das geht, wenn dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Du musst die Pflegezeit spätestens zehn Arbeitstage vorher schriftlich ankündigen.
  • Familienpflegezeit: Bis zu 24 Monate weniger arbeiten, aber mindestens 15 Stunden pro Woche. Das geht, wenn dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 25 Beschäftigte hat. Ankündigen musst du sie spätestens acht Wochen vorher.
  • Beides zusammen darf für deine Mutter höchstens 24 Monate dauern.
  • In dieser Zeit bist du besonders gut vor einer Kündigung geschützt (Kündigungsschutz). Fehlt dir Gehalt, kannst du beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Das ist ein Kredit ohne Zinsen, den du später zurückzahlst.

Pflegezeit und Familienpflegezeit genau erklärt

Dauerhaft weniger arbeiten

Auch ganz unabhängig von der Pflege darfst du deine Arbeitszeit in vielen Fällen auf Dauer verringern. Das geht, wenn du länger als sechs Monate im Betrieb bist und dein Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Beschäftigte hat. Sag deinen Wunsch spätestens drei Monate vorher in Textform, also zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Ablehnen darf dein Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen. Nach anderen Arbeitszeiten oder Homeoffice kannst du jederzeit fragen. Wegen der Pflege hast du darauf aber keinen Anspruch.

Wie du dich gut auf das Gespräch mit deinem Arbeitgeber vorbereitest, steht in unserem Leitfaden für das Gespräch mit dem Arbeitgeber.

Schritt 4: Die Pflege auf mehrere Schultern verteilen

Wenn du Vollzeit arbeitest, kannst du die Pflege nicht allein stemmen. Das musst du auch nicht. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse unter anderem für diese Hilfen:

  • Ein Pflegedienst kommt zu deiner Mutter nach Hause. Die Pflegekräfte helfen zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen oder bei den Medikamenten. Die Pflegekasse zahlt dafür je nach Pflegegrad zwischen 796 Euro (Pflegegrad 2) und 2.299 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Diese Leistung heißt Pflegesachleistung. So findest du einen Pflegedienst
  • Pflegegeld bekommt deine Mutter, wenn Angehörige oder Freunde die Pflege übernehmen. Je nach Pflegegrad sind das zwischen 347 Euro (Pflegegrad 2) und 990 Euro (Pflegegrad 5) im Monat. Das Geld geht an sie, nicht an dich. Sie kann es aber zum Beispiel an die Menschen weitergeben, die ihr helfen.
  • Beides lässt sich kombinieren. Nutzt deine Mutter den Pflegedienst nur zum Teil, bekommt sie für den Rest anteilig Pflegegeld. An die Aufteilung, die ihr wählt, ist sie dann sechs Monate gebunden.
  • In der Tagespflege verbringt deine Mutter den Tag in einer Einrichtung und ist abends wieder zu Hause. Der Fahrdienst dorthin gehört dazu. Das passt gut zu deinem Arbeitstag. Die Pflegekasse zahlt dafür einen eigenen Betrag. Der kommt zum Pflegegeld oder zum Pflegedienst noch dazu.
  • Den Entlastungsbetrag gibt es schon ab Pflegegrad 1. Das sind bis zu 131 Euro im Monat für Hilfe im Alltag. Damit kann deine Mutter zum Beispiel eine anerkannte Haushaltshilfe bezahlen.

Lebt deine Mutter allein? Dann gibt dir ein Hausnotruf mehr Sicherheit. Damit kann sie per Knopfdruck Hilfe rufen, auch wenn du gerade bei der Arbeit bist. Was es sonst noch an Hilfe für dich gibt, steht unter Entlastung für pflegende Angehörige.

Was dir als pflegendem Kind zusteht

Wenn du deine Mutter pflegst, hast du auch selbst Ansprüche. Viele wissen das gar nicht.

  • Rentenbeiträge: Die Pflegekasse zahlt in der Regel Beiträge für deine Rente. Dafür muss einiges zusammenkommen. Deine Mutter hat mindestens Pflegegrad 2. Du pflegst sie regelmäßig mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage. Und du arbeitest nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
  • Unfallversicherung: Während du pflegst, bist du kostenlos gesetzlich unfallversichert. Das gilt, wenn deine Mutter mindestens Pflegegrad 2 hat. Anmelden musst du dich dafür nirgends.
  • Steuern sparen: Über den Pflege-Pauschbetrag kannst du je nach Pflegegrad 600 Euro bis 1.800 Euro im Jahr von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das machst du in deiner Steuererklärung.
  • Kostenlose Pflegekurse: Die Pflegekasse bietet dir Kurse an. Dort lernst du zum Beispiel, wie du deiner Mutter rückenschonend aus dem Bett hilfst. Wenn du möchtest, auch bei ihr zu Hause.

Rechtzeitig vorsorgen

Kinder dürfen nicht automatisch für ihre Eltern entscheiden. Das gilt auch bei der Bank, bei Ärzten oder bei Behörden. Dafür braucht es eine Vorsorgevollmacht. Darin legt deine Mutter fest, wer für sie handeln darf, wenn sie es selbst nicht mehr kann. Redet darüber, solange sie das noch selbst entscheiden kann. Offizielle Formulare und Erklärungen findest du unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.

Für den Notfall gibt es unser kostenloses Notfallblatt zum Ausdrucken (PDF). Darauf stehen die wichtigsten Angaben zu Ärzten, Medikamenten und Ansprechpartnern.

Wenn es zu Hause nicht mehr geht

Manchmal reicht alle Hilfe nicht mehr. Dann ist ein Umzug ins Pflegeheim kein Versagen. Oft ist es sogar die verantwortungsvollste Lösung. Reicht das Geld deiner Mutter für das Heim nicht, springt das Sozialamt ein. Du als Kind musst erst dann etwas dazuzahlen, wenn dein eigenes Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Mehr dazu unter Wenn es zu Hause nicht mehr geht.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.

Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).