Plötzlich braucht deine Mutter oder dein Vater Hilfe, und auf einmal sollst du dich um alles kümmern. Aber wen rufst du zuerst an? Wer zahlt was, wer entscheidet, wer berät? Wir haben dir alle wichtigen Stellen zusammengestellt und erklären kurz, wofür sie da sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Deine wichtigste Ansprechpartnerin ist die Pflegekasse deiner Eltern. Sie zahlt die Leistungen der Pflegeversicherung und gehört immer zu ihrer Krankenkasse.
- Kostenlos und unabhängig beraten lassen kannst du dich bei der Pflegeberatung der Pflegekasse und bei einem Pflegestützpunkt. Das ist eine Beratungsstelle rund um die Pflege.
- Willst du für die Pflege von der Arbeit freigestellt werden, ist dein Arbeitgeber zuständig. Das Geld dafür kommt aber von der Pflegekasse oder vom Staat.
- Reicht das Geld deiner Eltern nicht, springt das Sozialamt ein. Du als Kind musst erst dann etwas dazuzahlen, wenn dein Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt.
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Pflege-Start: Alle Zuschüsse auf einen Blick
Welche Leistungen es gibt, wie viel Geld dahintersteckt, wo du es beantragst und welche Fristen gelten. Einfach erklärt, mit Checkliste für die erste Woche. Zum Ausdrucken oder fürs Handy.
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Die wichtigsten Stellen auf einen Blick
1. Die Pflegekasse: zahlt die Pflege
Die Pflegekasse musst du nicht lange suchen. Sie sitzt immer bei der Krankenkasse deiner Mutter oder deines Vaters. Welche das ist, steht auf der Versichertenkarte. Meist erreichst du Krankenkasse und Pflegekasse sogar unter derselben Telefonnummer.
- Bei ihr stellt ihr den Antrag auf einen Pflegegrad. Der Pflegegrad ist eine Stufe von 1 bis 5. Er zeigt, wie viel Hilfe dein Elternteil im Alltag braucht. Ohne Pflegegrad gibt es kaum Leistungen.
- Sie zahlt zum Beispiel Pflegegeld, wenn ihr als Familie selbst pflegt. Außerdem den Pflegedienst, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe und Zuschüsse für den Umbau der Wohnung.
- Bei ihr beantragst du auch das Pflegeunterstützungsgeld, wenn du kurzfristig bis zu zehn Arbeitstage freinimmst. Es ersetzt dir in dieser Zeit einen Teil deines Lohns.
- Nach dem ersten Antrag muss sie dir innerhalb von zwei Wochen eine kostenlose Pflegeberatung anbieten.
- Ist dein Elternteil privat versichert? Dann ist die private Pflegeversicherung zuständig. Die gehört in der Regel zum selben Unternehmen wie die private Krankenversicherung.
Es zählt immer die Kasse der Person, die Pflege braucht. Also die deiner Mutter oder deines Vaters, nicht deine eigene.
2. Die Krankenkasse: zahlt Arzt, Krankenhaus und Behandlung
Krankenkasse und Pflegekasse sitzen im selben Haus. Sie zahlen aber für verschiedene Dinge. Die Krankenkasse ist für alles zuständig, was mit der Behandlung einer Krankheit zu tun hat, also Arzt, Krankenhaus, Medikamente und Reha. Manchmal verordnet der Arzt, dass ein Pflegedienst zu Hause Verbände wechselt oder Spritzen gibt. Das heißt dann häusliche Krankenpflege. Auch die zahlt die Krankenkasse.
3. Der Medizinische Dienst: kommt zur Begutachtung
Hat dein Elternteil einen Pflegegrad beantragt, schickt die Pflegekasse eine Gutachterin oder einen Gutachter vorbei. Bei gesetzlich Versicherten kommt meist der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Sie schauen sich in der Regel bei deinen Eltern zu Hause an, was sie im Alltag noch allein schaffen. Die Entscheidung trifft danach aber die Pflegekasse. Wie du dich auf den Besuch vorbereitest, steht unter Pflegegrad beantragen.
4. Pflegeberatung und Pflegestützpunkt: beraten kostenlos
Die Pflegeberatung der Pflegekasse hilft dir, den Überblick zu behalten. Zusammen klärt ihr, welche Leistungen es gibt, welche Angebote es bei euch vor Ort gibt und was zu euch passt. Wenn ihr möchtet, kommt die Beratung auch zu deinen Eltern nach Hause. Bei privat Versicherten übernimmt das die compass private pflegeberatung.
Ein Pflegestützpunkt ist eine Beratungsstelle in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Dort beraten dich Fachleute kostenlos und unabhängig. Allerdings gibt es Pflegestützpunkte nicht überall gleich. Ob bei dir in der Nähe einer ist, findest du über die Suche nach Beratungsstellen beim Zentrum für Qualität in der Pflege.
5. Die Hausärztin oder der Hausarzt: bescheinigt und verordnet
- stellt die Bescheinigung aus, die du für deinen Arbeitgeber und das Pflegeunterstützungsgeld brauchst,
- verordnet Hilfsmittel wie einen Rollator und häusliche Krankenpflege,
- schreibt einen Medikamentenplan, also eine Liste aller Medikamente. Wer mindestens drei Medikamente vom Arzt verschrieben bekommt, hat ein Recht darauf,
- hilft bei den medizinischen Fragen einer Patientenverfügung.
6. Der Sozialdienst im Krankenhaus: plant die Entlassung
Liegt dein Elternteil im Krankenhaus, sprich so früh wie möglich mit dem Sozialdienst. Das sind Fachleute im Krankenhaus, die Patienten und Angehörige kostenlos beraten. Sie helfen dir bei der Frage, wie es nach der Entlassung weitergeht. Und sie können Anträge mit auf den Weg bringen. Frag einfach auf der Station nach ihnen.
7. Dein Arbeitgeber: stellt dich frei
Als Beschäftigte oder Beschäftigter hast du das Recht, für die Pflege deiner Eltern von der Arbeit freigestellt zu werden. Kurzfristig geht das für bis zu zehn Arbeitstage. Für länger gibt es die Pflegezeit oder die Familienpflegezeit. Dein Arbeitgeber muss dich freistellen. Gehalt zahlt er in der Regel aber nicht weiter. Bei den zehn Tagen kommt das Geld von der Pflegekasse. Ansonsten gibt es ein zinsloses Darlehen vom Staat, also einen Kredit ohne Zinsen. Mehr dazu unter Job und Pflege vereinbaren.
8. Betreuungsbehörde und Betreuungsgericht: wenn Eltern nicht mehr selbst entscheiden können
Ohne Vollmacht dürfen Kinder nicht einfach für ihre Eltern handeln. Eine Vollmacht ist ein Schreiben, mit dem deine Mutter oder dein Vater dir das erlaubt. Gibt es keine Vollmacht und kann dein Elternteil nicht mehr selbst entscheiden, setzt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer ein. Das ist eine Person, die sich dann offiziell um seine Angelegenheiten kümmert. Das Betreuungsgericht ist eine Abteilung beim Amtsgericht. Die Betreuungsbehörde ist ein Amt bei deiner Stadt oder deinem Landkreis. Dort kannst du dich zu Vorsorgevollmachten beraten lassen. Alles dazu, mit kostenlosen Formularen, findest du unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
9. Das Sozialamt: wenn das Geld nicht reicht
Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten. Gerade im Pflegeheim bleibt oft ein hoher Eigenanteil. Das ist der Betrag, den deine Eltern selbst zahlen müssen. Reichen ihr Einkommen und ihr Vermögen dafür nicht, können sie beim Sozialamt „Hilfe zur Pflege“ beantragen.
Viele Kinder haben Angst, dann selbst zahlen zu müssen. Dabei ist die Regel klar. Das Sozialamt holt sich das Geld nur von Kindern zurück, deren Jahreseinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Das gilt für jedes Kind einzeln. Das Sozialamt geht erst einmal davon aus, dass dein Einkommen darunter liegt. Schwiegerkinder müssen nicht zahlen.
10. Der Pflegedienst: pflegt zu Hause mit
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zu deinen Eltern nach Hause. Ambulant heißt einfach, dass die Pflegekräfte zu euch kommen. Sie helfen zum Beispiel beim Waschen, beim Anziehen oder bei den Medikamenten. Den Vertrag schließt ihr direkt mit dem Pflegedienst. Hat dein Elternteil einen Pflegegrad, zahlt die Pflegekasse einen Teil der Kosten. Wie du einen guten Pflegedienst findest, steht unter Einen ambulanten Pflegedienst finden.
11. Das Pflegetelefon: hilft schnell am Telefon
Das Bundesfamilienministerium hat ein Pflegetelefon für Angehörige. Die Nummer ist 030 20 17 91 31. Dort bekommst du schnell einen ersten Überblick, auch wenn du noch gar nicht weißt, wo du anfangen sollst.
Welche Frage, welche Stelle?
- Wie bekommt meine Mutter einen Pflegegrad? Pflegekasse
- Welche Hilfe gibt es bei uns vor Ort? Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt
- Wie komme ich von der Arbeit weg? Arbeitgeber, Geld von der Pflegekasse
- Wer bescheinigt, dass Pflege nötig ist? Hausärztin oder Hausarzt
- Wie geht es nach dem Krankenhaus weiter? Sozialdienst im Krankenhaus
- Darf ich für meinen Vater unterschreiben? Nur mit Vollmacht. Beratung bei der Betreuungsbehörde
- Wer zahlt, wenn das Geld für das Heim nicht reicht? Sozialamt
Kostenlose Vorlagen für den Start
Pflegetagebuch und Notfallblatt haben wir selbst gestaltet. Ihr füllt sie auf Papier aus, wir bekommen davon nichts zu sehen.
Quellen
- § 7a SGB XI: Pflegeberatung
- § 7b SGB XI: Beratung innerhalb von zwei Wochen
- § 7c SGB XI: Pflegestützpunkte
- § 18 SGB XI: Begutachtung
- § 44a SGB XI: Pflegeunterstützungsgeld
- § 37 SGB V: Häusliche Krankenpflege
- § 31a SGB V: Medikationsplan
- § 61 SGB XII: Hilfe zur Pflege
- § 94 SGB XII: Unterhalt erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (Absatz 1a)
- § 5 Betreuungsorganisationsgesetz: Beratung durch die Betreuungsbehörde
- Wege zur Pflege (Bundesfamilienministerium), mit Pflegetelefon
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).
