Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung einfach erklärt

Viele denken: Ich bin doch das Kind, natürlich darf ich für meine Mutter sprechen. Das stimmt leider nicht. Ohne Vollmacht darfst du bei Bank, Ärzten oder Behörden oft nichts für deine Eltern entscheiden. Kümmert euch deshalb früh darum, solange deine Eltern noch selbst entscheiden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinder dürfen ihre Eltern nicht automatisch vertreten.
  • Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen deine Eltern, wer für sie handeln darf, wenn sie es selbst nicht mehr können.
  • In einer Patientenverfügung legen sie fest, welche ärztliche Behandlung sie wollen und welche nicht.
  • Eine Vollmacht kann nur geben, wer noch geschäftsfähig ist, also selbst klar entscheiden kann.

Warum das so wichtig ist

Kann deine Mutter oder dein Vater wegen Krankheit, Unfall oder Demenz die eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln und gibt es keine Vollmacht, bestimmt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. Das kann ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person. Das Verfahren dauert, und in der Zwischenzeit sind manche Dinge blockiert, zum Beispiel Bankgeschäfte.

Für Ehepaare gibt es eine Ausnahme: Ist ein Ehepartner bewusstlos oder schwer krank, darf der andere ihn für höchstens sechs Monate in Gesundheitsfragen vertreten, etwa bei Ärzten und im Krankenhaus. Für Bankgeschäfte gilt das nicht, und für Kinder gibt es diese Regel gar nicht.

Die drei wichtigsten Dokumente

1. Vorsorgevollmacht

Darin bestimmt dein Elternteil eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die im Ernstfall handeln dürfen, zum Beispiel bei Ärzten, Pflegekasse, Bank, Behörden oder beim Umzug ins Heim. Gibt es eine gültige Vollmacht, braucht es in der Regel keinen gerichtlichen Betreuer.

  • Die Vollmacht sollte schriftlich sein. Für besonders schwere Entscheidungen, etwa über gefährliche Operationen oder freiheitsentziehende Maßnahmen wie Bettgitter, muss sie das ausdrücklich nennen.
  • Ein Notar ist nicht immer nötig. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Immobilien, braucht es aber eine Beglaubigung oder notarielle Beurkundung.
  • Banken verlangen oft zusätzlich ihre eigene Kontovollmacht. Fragt am besten direkt bei der Bank nach und erledigt das gemeinsam vor Ort.
  • Die Vollmacht gibt viel Macht. Sie sollte nur an Menschen gehen, denen dein Elternteil voll vertraut.

2. Betreuungsverfügung

Will dein Elternteil niemandem eine so weitreichende Vollmacht geben, kann er in einer Betreuungsverfügung festlegen, wer im Ernstfall als Betreuer bestellt werden soll. Diese Person wird dann vom Gericht eingesetzt und kontrolliert.

3. Patientenverfügung

Hier steht, welche medizinischen Behandlungen dein Elternteil in bestimmten Situationen will und welche nicht, zum Beispiel künstliche Ernährung oder Wiederbelebung. Sie muss schriftlich sein und kann jederzeit formlos widerrufen werden. Je genauer die Situationen beschrieben sind, desto besser können sich Ärzte daran halten. Sprecht dafür am besten mit der Hausärztin oder dem Hausarzt.

Und die Organspende?

Ob dein Elternteil nach dem Tod Organe spenden möchte oder nicht, kann er in einem Organspendeausweis festhalten. Den gibt es kostenlos beim Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit: Organspendeausweis herunterladen oder bestellen.

Wichtig: Patientenverfügung und Organspende-Erklärung sollten sich nicht widersprechen. Die Textbausteine des Bundesjustizministeriums (siehe unten) enthalten dafür einen eigenen Abschnitt.

Kostenlose Formulare zum Herunterladen

Für diese Dokumente müsst ihr nichts kaufen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (kurz: Bundesjustizministerium) stellt offizielle Vorlagen kostenlos zur Verfügung. Die Links unten führen direkt zu den Dateien beim Ministerium. Wir bieten bewusst keine eigenen Vorlagen an, damit ihr immer die aktuelle, offizielle Fassung bekommt.

Eine PDF-Datei könnt ihr ausdrucken und mit dem Stift ausfüllen. Eine Word-Datei könnt ihr am Computer bearbeiten, zum Beispiel mit Microsoft Word oder dem kostenlosen Programm LibreOffice.

Tipps zum Ausfüllen

  1. Erst lesen, dann ausfüllen: Das Ministerium empfiehlt, vor dem Ausfüllen die Hinweise in der Broschüre „Betreuungsrecht“ zu lesen.
  2. Vollmacht fest zusammenheften: Laut Ministerium sollen die Seiten der Vorsorgevollmacht fest miteinander verbunden werden, zum Beispiel mit einer Heftklammer. Am besten druckt ihr das Formular gleich beidseitig aus.
  3. Selbst unterschreiben: Unterschreiben muss immer deine Mutter oder dein Vater selbst. Du kannst beim Ausfüllen helfen, aber die Entscheidungen trifft dein Elternteil.
  4. Patientenverfügung genau formulieren: Ein allgemeiner Satz wie „Ich will keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht laut Bundesgerichtshof allein nicht aus. Es muss möglichst genau drinstehen, in welcher Lage welche Behandlung gewünscht ist oder nicht. Deshalb gibt es dafür kein Formular zum Ankreuzen, sondern Textbausteine: eine Sammlung von Sätzen, aus denen dein Elternteil die passenden auswählt. Ein Gespräch mit der Hausärztin oder dem Hausarzt hilft zusätzlich.
  5. Bankvollmacht extra klären: Mit der Konto-, Depot- und Schrankvollmacht darf eine Vertrauensperson das Bankkonto, das Wertpapierdepot und das Bankschließfach nutzen. Viele Banken wollen trotzdem ihr eigenes Formular. Fragt deshalb vorher bei der Bank nach.
  6. Unterschrift beglaubigen lassen (freiwillig): „Beglaubigen“ heißt, ein Amt bestätigt, dass die Unterschrift wirklich von deinem Elternteil stammt. Das macht die Betreuungsbehörde für eine Vollmacht oder Betreuungsverfügung für eine Gebühr von 10 Euro. Bei Immobilien reicht das nicht immer, dann braucht es einen Notar.

Wo ihr euch beraten lassen könnt

Wir dürfen und können euch im Einzelfall nicht rechtlich beraten. Diese Stellen helfen euch weiter:

  • Betreuungsbehörde: Ein Amt bei deiner Stadt oder deinem Landkreis. Sie informiert und berät über Vorsorgevollmachten. Ruf einfach bei der Stadtverwaltung oder beim Landratsamt an und frag nach der Betreuungsbehörde.
  • Betreuungsverein: Ein anerkannter Verein, der vom Gesetz den Auftrag hat, über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung zu informieren. Er berät auch Menschen, die eine Vollmacht bekommen haben. Viele Betreuungsvereine gehören zu Wohlfahrtsverbänden wie Caritas, Diakonie oder AWO. Die Betreuungsbehörde nennt dir Vereine in deiner Nähe.
  • Hausärztin oder Hausarzt: für die medizinischen Fragen in der Patientenverfügung.
  • Notar oder Anwältin: wenn es kompliziert wird, zum Beispiel bei Immobilien, einem eigenen Betrieb oder Streit in der Familie. Das kostet Gebühren. Fragt vorher nach den Kosten.

So geht ihr vor

  1. Ruhig ansprechen: Viele Eltern sind erleichtert, wenn das Thema auf den Tisch kommt. Erkläre, dass es um ihre Selbstbestimmung geht, nicht um Kontrolle.
  2. Vorlagen nutzen: Das Bundesjustizministerium bietet kostenlose Formulare an. Die Links findest du oben im Abschnitt „Kostenlose Formulare zum Herunterladen“.
  3. Beraten lassen: bei Unsicherheit bei einer Betreuungsbehörde, einem Betreuungsverein, einem Notar oder einer Anwältin.
  4. Gut aufbewahren: Die Vollmacht muss im Ernstfall schnell auffindbar sein. Sag den Bevollmächtigten, wo sie liegt. Auf unserem Notfallblatt (PDF) kannst du eintragen, wo alle wichtigen Papiere liegen.
  5. Registrieren lassen: Beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann eingetragen werden, dass es eine Vollmacht gibt. Gerichte fragen dort nach, bevor sie einen Betreuer bestellen.

Wenn es schon zu spät ist

Kann dein Elternteil nicht mehr selbst entscheiden und gibt es keine Vollmacht, kannst du beim Betreuungsgericht (beim Amtsgericht) eine Betreuung anregen und dich selbst als Betreuer vorschlagen. Der Sozialdienst im Krankenhaus oder die Betreuungsbehörde der Stadt hilft dir dabei.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Wichtig: Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir eine Betreuungsbehörde, ein Betreuungsverein, ein Notar oder eine Anwältin.