Pflege hat ihre eigene Sprache. Hier findest du die wichtigsten Wörter in ein bis zwei Sätzen erklärt, alphabetisch sortiert.
Ambulant
Die Pflege kommt nach Hause. Gegenteil: stationär, also in einer Einrichtung wie dem Pflegeheim.
Begutachtung
Der Hausbesuch einer Gutachterin oder eines Gutachters, nach dem der Pflegegrad festgelegt wird. Mehr unter Pflegegrad beantragen.
Beratungsbesuch
Pflichtbesuch einer Pflegefachkraft zu Hause, wenn jemand Pflegegeld bekommt: ab Pflegegrad 2 einmal im Halbjahr. Wird er nicht abgerufen, kann das Pflegegeld gekürzt werden.
Behandlungspflege
Medizinische Pflege wie Spritzen, Verbände oder Medikamentengabe. Wird vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Eigenanteil
Der Teil der Heimkosten, den die Bewohner selbst zahlen. Mehr unter Wenn es zu Hause nicht mehr geht.
Entlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für anerkannte Hilfen im Alltag, schon ab Pflegegrad 1. Wird gegen Rechnung erstattet.
Familienpflegezeit
Bis zu 24 Monate weniger arbeiten, mindestens 15 Stunden pro Woche. Mehr unter Pflegezeit und Familienpflegezeit.
Investitionskosten
Der Teil der Heimkosten für Gebäude, Einrichtung und Instandhaltung. Zahlen die Bewohner selbst.
Kombinationsleistung
Mischung aus Pflegegeld und Pflegedienst. Je mehr vom Pflegedienst genutzt wird, desto weniger Pflegegeld gibt es.
Kurzzeitpflege
Ein paar Wochen Pflege in einer Einrichtung, zum Beispiel nach dem Krankenhaus oder während deines Urlaubs.
Medizinischer Dienst
Die Stelle, die für die gesetzlichen Pflegekassen die Begutachtung macht. Früher hieß sie MDK. Bei Privatversicherten übernimmt das meist Medicproof.
Pflegeberatung
Kostenlose Beratung durch die Pflegekasse. Nach dem ersten Antrag muss sie dir innerhalb von zwei Wochen einen Termin anbieten, auf Wunsch zu Hause. Bei privat Versicherten berät die compass private pflegeberatung.
Pflegegeld
Geld, das die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatlich überweist, wenn die Familie selbst pflegt.
Pflegegrad
Zeigt in fünf Stufen, wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht. Mehr unter Pflegeversicherung einfach erklärt.
Pflegehilfsmittel
Dinge, die die Pflege erleichtern. Zum Verbrauch, etwa Handschuhe, bis 42 Euro im Monat. Technisch, etwa ein Pflegebett, meist leihweise.
Pflegekasse
Die Pflegeversicherung deiner Eltern. Sie gehört immer zu deren Krankenkasse, meist erreichst du beide unter derselben Telefonnummer. Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist dort automatisch auch pflegeversichert.
Pflegesachleistung
Die Pflegekasse zahlt einen Pflegedienst direkt, statt Geld auszuzahlen. Mehr unter Einen Pflegedienst finden.
Pflegestützpunkt
Neutrale, kostenlose Beratungsstelle in vielen Städten und Kreisen rund um Pflege.
Pflegetagebuch
Deine Notizen, wobei dein Elternteil wie lange Hilfe braucht. Hilft bei der Begutachtung und beim Widerspruch.
Pflegeunterstützungsgeld
Lohnersatz für bis zu 10 Arbeitstage, wenn du wegen eines akuten Pflegefalls fehlst. Mehr unter Kurzfristig freinehmen.
Pflegezeit
Bis zu 6 Monate ganz oder teilweise freigestellt werden, um zu Hause zu pflegen.
Private Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung für privat Krankenversicherte. Sie gehört in der Regel zum selben Unternehmen wie die private Krankenversicherung und übernimmt dort die Aufgaben der Pflegekasse.
Sozialdienst im Krankenhaus
Fachleute im Krankenhaus, die Patienten und Angehörige kostenlos beraten, wie es nach der Entlassung weitergeht. Frag auf der Station danach.
Stationär
Die Pflege findet in einer Einrichtung statt, etwa im Pflegeheim. Teilstationär heißt: nur tagsüber oder nur nachts, wie in der Tagespflege.
Tagespflege
Dein Elternteil verbringt den Tag in einer Einrichtung und ist abends wieder zu Hause. Wird zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegedienst bezahlt.
Textform
Eine lesbare Erklärung mit deinem Namen, zum Beispiel per E-Mail oder Brief. Eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig.
Verhinderungspflege
Ersatzpflege, wenn du krank bist, Urlaub machst oder eine Pause brauchst. Ab Pflegegrad 2.
Vorsorgevollmacht
Dokument, mit dem deine Eltern bestimmen, wer für sie handeln darf, wenn sie es nicht mehr können. Mehr unter Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung.
Widerspruch
Einspruch gegen einen Bescheid der Pflegekasse, innerhalb eines Monats. Mehr unter Widerspruch gegen den Pflegegrad.
Stand: Oktober 2026. Die Bundesregierung plant eine Pflegereform, die zu großen Teilen ab 2027 gelten soll. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich etwas ändert.
Wichtig: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechts- oder Pflegeberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir die Pflegekasse, ein Pflegestützpunkt in deiner Nähe oder das Pflegetelefon des Bundesfamilienministeriums (030 20 17 91 31).