Pflege-Pauschbetrag: Steuern sparen, wenn du deine Eltern pflegst

Wer seine Eltern pflegt, kann das in der Steuererklärung angeben. Der Pflege-Pauschbetrag ist ein fester Betrag, den du ohne Belege von deinem Einkommen abziehen kannst. Viele Angehörige kennen ihn nicht.

Das Wichtigste in Kürze

  • 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3, 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 im Jahr.
  • Du musst selbst pflegen, in deiner Wohnung oder in der deiner Eltern.
  • Du darfst für die Pflege kein Geld bekommen.
  • Pflegen mehrere, zum Beispiel Geschwister, wird der Betrag geteilt.

Was ist ein Pauschbetrag?

Ein Pauschbetrag wird von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, ohne dass du einzelne Kosten nachweisen musst. Du zahlst dadurch weniger Steuern. Wie viel du genau sparst, hängt von deinem Einkommen ab. Es ist also nicht so, dass du die 600 Euro ausgezahlt bekommst.

Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag?

Pflegegrad der ElternPauschbetrag pro Jahr
2600 €
31.100 €
4 oder 51.800 €

Ändert sich der Pflegegrad im Lauf des Jahres, zählt der höchste Pflegegrad in diesem Jahr. Den höchsten Betrag gibt es auch, wenn die gepflegte Person als hilflos gilt, also im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen H hat.

Wer bekommt ihn?

  • Du pflegst persönlich, in deiner Wohnung oder in der Wohnung deiner Eltern, in Deutschland oder einem anderen Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums.
  • Du bekommst für die Pflege keine Einnahmen. Gibt dir dein Elternteil zum Beispiel das Pflegegeld weiter, kann der Pauschbetrag wegfallen. Lass dich im Zweifel beraten.
  • Hilft zusätzlich ein Pflegedienst, schließt das den Pauschbetrag nicht automatisch aus, solange du selbst einen Teil der Pflege übernimmst.

So trägst du ihn ein

  1. In der Steuererklärung gibt es dafür die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.
  2. Du brauchst die Steuer-Identifikationsnummer deiner Mutter oder deines Vaters. Sie steht zum Beispiel auf früheren Steuerbescheiden oder Rentenmitteilungen.
  3. Halte den Bescheid über den Pflegegrad bereit, falls das Finanzamt ihn sehen will.
  4. Pflegen mehrere Geschwister, gibt jedes an, dass noch andere pflegen. Der Betrag wird dann durch die Zahl der Pflegenden geteilt.

Statt des Pauschbetrags kannst du auch deine tatsächlichen Kosten angeben, wenn diese höher sind. Das ist aufwendiger und lohnt sich nur selten. Eine Steuerberaterin, ein Lohnsteuerhilfeverein oder das Finanzamt helfen dir dabei.

Quellen

Stand: Oktober 2026

Wichtig: Diese Seite ersetzt keine Steuerberatung. Für deinen Einzelfall helfen dir eine Steuerberaterin, ein Lohnsteuerhilfeverein oder dein Finanzamt.